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Schäumende
Empörungsrhetorik
Gregor Keuschnig zu Hans Herbert von Arnims
mißglücktem Versuch
»Volksparteien ohne Volk«,
das Versagen der Politik
zu erklären
»Das Versagen der Politik« will Hans Herbert von Arnim in
seinem Buch »Volksparteien ohne Volk« – ja, was? – auflisten, entwickeln,
enthüllen? Aber außer ein paar Bemerkungen über die Subventionspolitik zur
ansonsten eher als Bastion des freien Marktes auftretenden Europäischen Union
und einer zweitklassigen Politikerschelte hinsichtlich ihrer Versäumnisse was
die aktuelle Finanzkrise angeht, erfährt man über ein potentielles
Politikversagen kaum etwas.
Denn so weit kommt von Arnim einfach zu selten, weil er nur zwei große Themen
hat: Parteien- und Politikerfinanzierung und das Wahlrecht, welches, so die
These, den Volkswillen nicht nur nicht ausdrückt, sondern ignoriert. Auch wenn
einem diese Themenbeschränkung als Gründe für eine immer weiter behauptete
Politikverdrossenheit ein bisschen eindimensional erscheinen – warum nicht neue
Argumente lesen, die dann vielleicht jene Untersuchungen relativieren, die in
mangelnder Konsistenz der Politik (beispielsweise durch allzu anbiedernde
Ausrichtung der Programmatik an jeweils aktuelle Umfragetrends) als Hauptgrund
für eine sich breitmachende Politikmüdigkeit ausmachen?
Aber auch hier versagt von Arnim, der mit markigen, manchmal albernen Sprüchen
agi(ti)ert. Dabei übertönt die empörerisch daherkommende Krawallrhetorik leider
die Ernst zu nehmenden, wichtigen Einwände, die sich natürlich auch im Buch
finden. Weil aber irgendwann alles nur noch verfassungswidrig ist und
politisches Handeln allzu pauschal nur noch auf Macht und Geld reduziert werden,
finden sich schnell keine adäquaten Begriffe mehr für tatsächlich grenzwertige,
wenn nicht gar verfassungsinkompatible Zustände.
Und so nimmt sich von Arnim dann auch das Grundgesetz vor. Es beruhe in
Wahrheit…gar nicht auf dem Willen des Volkes, sei dem Volk gar oktroyiert
worden. Die Bürger hätten ihm nie zugestimmt, weder direkt durch
Volksabstimmung noch indirekt. Es gebe keine demokratische Legitimation
des Grundgesetzes. Weder lässt von Arnim die Ratifizierungen durch die einzelnen
Länderparlamente 1949 gelten (er erwähnt sie zur Sicherheit erst gar nicht) noch
vermag er sich der ansonsten verbreiteten These anzuschliessen, das Grundgesetz
sei durch die Wahlbeteiligung an der ersten Bundestagswahl 1949 sozusagen
indirekt vom Volk akzeptiert worden. Wenn er tatsächlich dieser Meinung ist,
dann fragt man sich allerdings, warum laufend das Grundgesetz zum Maßstab all
seiner Betrachtungen gemacht wird.
Neben diesen hanebüchenden Behauptungen, die mit effekthascherischen Attitüden
garniert werden, gibt es Ungenauigkeiten en masse bis hin zu Fehlern. Es ist
natürlich legitim, dass ein Autor seine Thesen auch pointiert und sogar
polemisch setzt. Hierbei darf es jedoch alleine aus Gründen der intellektuellen
Redlichkeit nicht zu bewussten Verdrehungen, falschen Tatsachenbehauptungen oder
Auslassungen kommen.
So lässt von Arnim nicht davon ab zu behaupten, die politische Klasse (er
verwendet diesen Begriff ausschließlich pejorativ) habe sich mit der Zeit das
Wahlrecht nach ihrem Gusto anverwandelt. Nach einer Bestätigung sucht man
allerdings vergebens – die letzte gravierende Veränderung, die er anspricht, war
die Einführung der 5%-Klausel. Das von ihm vehement bekämpfte
Verhältniswahlrecht, welches mit Landeslisten operiert, ist dem Geiste nach (im
Bund – und hierum geht es hauptsächlich) praktisch nie verändert worden. In
einem anderen Sinne mutet die Klage, die Abgeordneten änderten das Grundgesetz
fast nach Belieben reichlich merkwürdig an wenn er andererseits laufend
Korrekturen und Änderungen anmahnt. Es ist bedauerlich, dass sich von Arnim
nicht viel mehr auf die tatsächlich existierenden Fehlkonstruktionen
konzentriert und immer auch gleich die "Systemfrage" mitstellt. Er kommt einem
manchmal wie ein Feldherr vor, der auf dem Schlachtfeld den Sitz der Uniform
höher bewertet als die Ausrüstung seiner Soldaten.
Sein Furor geht so weit, dass er das gesamte Prozedere zur Bundestagswahl als
irregulär verwirft, weil (angeblich) Vorgaben des Grundgesetzes (welches ja
eigentlich als illegitim angesehen wird) verletzt werden. Wir hätten, so von
Arnim, in Wahrheit gar kein demokratisches Wahlrecht. Selbst die
Erststimme bei der Bundestagswahl sei keine Personenwahl, wie sie gefordert
würde, sondern eine Parteienwahl, da der Bürger bei der Kür des
Wahlkreiskandidaten nicht beteiligt war. Von Arnim schlägt hier Vorwahlen im
Sinne der USA vor, ohne auszuführen, wie dies ablaufen soll. Muß man sich dann
als Wähler für eine Partei registrieren lassen (Datenschutz!) oder dürfen nur
Parteimitglieder abstimmen (vieles spricht dafür, dass er die erste Möglichkeit
favorisiert)? Wie soll dabei konkret der Einfluß der Parteien reduziert werden,
wird es doch nur eine Wahl innerhalb der jeweiligen Parteimitglieder geben? Am
Rande sei bemerkt, dass das Vorwahlsystem in den USA politische Figuren wie
Reagan oder Bush jr. nicht verhindert hat. Unlogisch, wenn er einerseits
vehement für innerparteiliche Demokratie eintritt – andererseits dann
Kandidaturen von mehreren Bewerbern als Kampfabstimmung diskreditiert.
Gegen die 5%-Klausel und für das Mehrheitswahlrecht
Auf quälend langen Listen führt von Arnim die heute schon "sicheren" Wahlkreise
für die Bundestagswahl im September 2009 auf – Wahlkreise, in denen die
Direktkandidaten einer bestimmten Partei teilweise seit Jahrzehnten reüssieren.
Sicher sind die Wahlkreise, weil dort die Parteizugehörigkeit des Kandidaten
alleine schon ausreicht, um gewählt zu werden (beispielsweise Wahlkreise in
Bayern - CSU; im Ruhrgebiet - SPD). Unklar bleibt, wie eine Vorwahl dies ändern
soll. Spielt doch, wie von Arnim mehrfach betont, die Person an sich gar keine
Rolle, sondern nur die Parteizugehörigkeit. Kein Wort auch dazu, wie bzw. wer
den Vorwahlkandidaten ihre "Caucus"-Wahlkämpfe bezahlen sollen. Zu Recht geißelt
von Arnim den Status quo, dass die Parteien alteingesessene Kandidaten gegenüber
innerparteilichen Herausforderern finanziell und personell stark begünstigen.
Aber wie soll dies im Falle von Vorwahlen anders geregelt werden?
Da von Arnim mit großem sprachlichem Furor bereits die Erststimmen als
undemokratisches Geschacher verwirft, gibt es dann kaum noch rhetorische
Steigerungsmöglichkeiten die Listenwahl per Zweitstimme zu kritisieren. Auch
hier erkennt er nichts als Gekungel. Vieles was er hier anführt, ist zwar
richtig aber eben längst jedem normal politisch interessierten als Ärgernis
bekannt. Vehement wendet sich der Autor gegen die "Absicherung" prominenter
Politiker auf Landeslisten. Das Argument, der Wählerwille werde ausgehöhlt, wenn
beispielsweise ein im Wahlkreis unterlegener Kandidat über die Liste doch noch
in den Bundestag einziehe, wird allerdings nicht konsequent zu Ende gedacht.
Zwar führt er mit großer Akiribie Wahlkreise auf, in denen bei der letzten
Bundestagswahl zwei, drei, ja teilweise vier weitere Kandidaten zusätzlich zum
Gewinner über die jeweiligen Landeslisten ihrer Parteien in den Bundestag
eingezogen waren. Die Listenabsicherung führe meist dazu, dass bestimmte
Kandidaten, die von Parteien auf diese Position gehievt worden seien, in jedem
Fall in den Bundestag einziehen würden. Zweifellos ist dies kurios. Und fast
folgerichtig tritt von Arnim plötzlich mit großer Vehemenz für das (relative)
Mehrheitswahlrecht im Bund ein.
Der Leser ist nun allerdings verwirrt: Auf Seite 56 wird festgestellt, dass
die Fünfprozentklausel die Grundrechte der freien Wahl und Wählbarkeit der
Bürger und der Chancengleichheit der Parteien schwer beeinträchtig[e] (die
Gefahr der Zersplitterung des Parlaments sieht er nicht als gegeben) und auf
Seite 152 schimpft er nun über die Macht der kleinen
Zünglein-an-der-Waage-Parteien, insbesondere natürlich der FDP, die 41 Jahre
die Regierung bestimmt habe. Dies laufe auf eine Entmachtung des Gros der
Wähler hinaus. Was denn nun – Mehrheitswahlrecht oder Verhältniswahlrecht
ohne 5%-Klausel? Von Arnim macht gar keine Anstalten, diesen Widerspruch auch
nur irgendwie zu aufzulösen.
Man kann natürlich für ein Mehrheitswahlrecht sein –
aber es würde ja die von ihm für mindestens ebenso wichtig erachteten Probleme
der Parteien- und Politikerfinanzierung nicht lösen. Zwar würde es beim
Mehrheitswahlrecht auf Bundesebene sofort keine Koalitionen mehr geben (die
tatsächlich mindestens in einer Grauzone agieren, da der ausgehandelte
Koalitionsvertrag selber nicht Gegenstand demokratischer Legitimation ist) –
aber wie reagiert man bei konträren Mehrheitsverhältnissen im Bundesrat (eine
Problematik, die von Arnim dem Verhältniswahlrecht anlastet, was ziemlich
ungenau ist)? Die demokratische Legitimation des Vermittlungsausschusses
zwischen Bundestag und Bundesrat kommt erstaunlicherweise beim ihm nicht vor.
Einerseits beklagt von Arnim eine zu starke Dominanz von CDU/CSU und SPD –
andererseits will er das Mehrheitswahlrecht. Hier geht er nur undeutlich auf
Strohmeiers und gar nicht zum Beispiel auf
Poiers Kompromissvorschläge ein. Beide versuchen
Mischformen zwischen Mehrheits- und Verhältniswahlrecht zu entwickeln, um
kleineren Parteien zumindest teilweise Teilnahme zuzugestehen, ohne ihnen – wie
bisher - die Position des "Königsmachers" zu verschaffen.
Es ist überraschend, dass von Arnims Bild des Wählers offensichtlich nicht das
Beste zu sein scheint, obwohl er doch so vehement für dessen Rechte eintritt. Er
zitiert das Spötterwort von der "Besenstiel-Theorie", die zynisch
feststellt, in bestimmten Wahlkreisen würde selbst ein Besenstiel gewählt,
vorausgesetzt er habe die richtige Parteizugehörigkeit. Hier nimmt er das Urteil
des Wählers schon vorweg, weil er das aktuelle Wahlverhalten einfach aus der
Vergangenheit ableitet; die Möglichkeit einer Änderung des Stimmverhaltens zieht
er gar nicht ins Kalkül. Wenn er den politischen Parteien unterstellt, die
behandelten die Wähler wie Stimmvieh, so betreibt er in diesem Moment
nichts anderes.
Kumulieren und panaschieren und die Direktwahl des Ministerpräsidenten
Desweiteren wird behauptet, die Feinheiten des Verhältniswahlrechts (bspw. die
Problematik der Überhangmandate) seien dem Wähler nicht vermittelbar.
Gleichzeitig wird jedoch für flexible Listen plädiert, in denen man
panaschieren und
kumulieren kann (die unterschiedlichen Möglichkeiten
werden leider nur sehr oberflächlich erörtert; es ist natürlich einfacher,
Parolen zu dreschen statt Aufklärung zu versuchen). Er feiert diese flexiblen
Listen, die in vielen Bundesländern auf kommunaler Ebene eingeführt sind
(insbesondere Baden Württemberg kommt hier eine Vorbildrolle zu), erklärt aber
weder warum die Wahlbeteiligungen auf kommunaler Ebene deutlich unter denen der
Bundestagswahl liegen noch wie viele Wähler von dieser Möglichkeit Gebrauch
gemacht haben oder einfach nur (wie gehabt) das "Listenkreuz" abgaben. Kann es
sein, dass von Arnim die Anstrengungen für den Wähler unterschätzt, die darin
bestehen, sich mit allen Personen auf der Liste auseinanderzusetzen (am siehe am
Beispiel von Hessen, wie komplex dieses Wahlsystem ist)?
(Über die Spottnamen für die ellenlangen Wahlzettel liest man auch nichts.)
Seltsam, dass es von Arnim nicht in den Sinn kommt an das passive Wahlrecht des
Bürgers zu erinnern bzw. die Möglichkeit der Partizipation des Bürgers über die
Parteien darzustellen. Zwar erläutert er die Problematik von sogenannten
Ochsentour[en] und die vielleicht demotivierenden Erfahrungen innerhalb von
Parteistrukturen. Dennoch bleibt zu fragen, warum er diese Möglichkeiten
ausschließlich negativ konnotiert. Oder ob hier ein Feindbild zu dominant
ausgeprägt ist?
Den auf den ersten Blick interessanten Gedanken, in den Bundesländern den
Ministerpräsidenten direkt wählen zu lassen, entwickelt von Arnim leider auch
nicht weiter. Der Rekurs auf die Direktwahlen zum Bürgermeister in den Kommunen
verkennt ja die Tatsache, dass Länderregierungen über den Bundesrat direkte
Einflussmöglichkeiten im Bund haben. Was, wenn der direktgewählte
Ministerpräsident einem mehrheitlich oppositionellen Landesparlament gegenüber
steht? Wie wird dann das Landeskabinett gebildet und wie wird diese Form der
"Cohabitation" im Bundesrat zu Buche schlagen? Wie
verträgt sich dieser Vorschlag mit der Aussage, Ministerpräsident in einem
deutschen Bundesland…[sei] einer der schönsten Jobs der Welt, da man
"Herrscher aller Reussen" sei und wie ein König regieren könne. Würde
dieses Verhalten nicht durch eine Direktwahl noch gefördert? Man vermisst auch
die Erläuterung, warum diese einzelne Maßnahme den degeneriert[en]
Föderalismus, jenes unselige Erbe der Besatzungsmächte (wie
geschichtsvergessen von Arnim doch zu sein scheint), revitalisieren soll. Denn –
so führt er an anderer Stelle im Buch schlüssig aus: die Länderparlamente haben
immer weniger zu entscheiden. Auch hier also Inkonsistenzen, Unklarheiten,
Unausgegorenes.
Natürlich wird auch die inzwischen in den Mainstreammedien angekommene
Problematik der sogenannten Überhangmandate erörtert. Zunächst wird erläutert,
warum Überhangmandate verfassungswidrig sein sollen (diese Meinung hat keinen
Bestand beim Verfassungsgericht) und dann widmet sich der Autor der
tatsächlichen Entscheidung des Gerichts bezüglich des
"negativen Stimmgewichts", d. h. des Paradoxons, dass
bei bestimmten Konstellationen ein Stimmenzugewinn einer Partei schadet.
Das Kneifen des Autors vor der Komplexität
Vorgeschlagen wird, die Überhangmandate durch ein sogenanntes Grabenwahlsystem
abzuschaffen, welches Wahlkreis- und Listenwahl trennt und damit das
negative Stimmgewicht verunmöglicht. Wie sich das dann allerdings mit der Klage
über die aufgeblähten Parlamente verträgt, bleibt unklar. Von Arnim
argumentiert hier allerdings auch wieder ungenau. So wird suggeriert,
Überhangmandate und das Paradoxon des negativen Stimmgewichts seien identisch.
Dass jedoch nicht jedes Überhangmandat automatisch den Effekt des negativen
Stimmgewichtes nach sich zieht, ist schwer zu entdecken. Wer genaue Details
haben will, wird hier alleingelassen und muss auf Wikipedia ausweichen. Wenn's
ein bisschen komplex wird, kneift der Autor.
Die Kritik am Bundesverfassungsgericht ob des Urteils, mit der Beseitigung der
Problematik des negativen Stimmgewichts dem Gesetzgeber bis 2011 Zeit zu lassen
nutzt von Arnim zu einer Suada wider die Besetzungsmodalitäten des Gerichts.
Seinen diesbezüglichen Änderungsvorschlag findet man ausgerechnet im Kapitel
über den Bundespräsidenten (den er vom Volk wählen lassen möchte): Dieser solle
doch die Richter ernennen. Man kennt dies ja aus den USA – dort besetzt der
Präsident die Richter des Supreme Court (und zementiert oft auf Jahrzehnte seine
politische Richtung); die Senatsanhörung ist meist nur eine Formsache. Vom wem
soll die bundespräsidiale Entscheidung angehört werden? Oder eine Prise
Absolutismus nach Deutschland? Nein, danke.
Das zweite Spezialthema von Arnims ist die Vergütung der Politiker (inklusive
Ruhegelder), deren Ämterhäufung und die Parteienfinanzierung. Dass hier trotz
einiger kleiner Fortschritte der letzten Jahre einiges im Argen liegt, ist
bekannt. Es liegen allerdings hierzu genug Vorschläge auf dem Tisch. Bei von
Arnim erfährt man dazu leider wenig. Stattdessen wird der Leser mit allen
möglichen Zahlen bombardiert. Diese werden auch noch gebetsmühlenhaft
wiederholt. So erfährt man beispielsweise auf den Seiten 336, 337 und 353 das
Europaparlamentarier im Monat 17.540 Euro für Mitarbeiter ausgeben dürfen. Und
es gibt mindestens fünf Stellen im Buch, die die äquivalente Summe für deutsche
Bundestagsabgeordnete ausweisen.
Die Sprache ist bei diesem Thema besonders deftig. So wird der Betrag, den ein
Minister als Abgeordneter zusätzlich zu seinem Ministergehalt bezieht laufend
als Schwarzgeld apostrophiert. Parteispenden werden immer mit Korruption
gleichgesetzt. Frontal wird das System der staatlichen Parteienfinanzierung der
Bundesrepublik angegriffen – um ausgerechnet das britische System als
vorbildhaft darzustellen: Der intensive politische Wettbewerb, den das
Mehrheitswahlrecht begünstigt, hat mit dazu beigetragen, dass dort praktisch
keine staatliche Parteienfinanzierung existiert. Von Arnim verwechselt in
der Eile staatliche Parteienfinanzierung, die auf festgesetzten, pauschalen
Zuwendungen beruht (bspw. Wahlkampfkostenerstatzung und Aufwandspauschale der
Abgeordneten, deren Höhe man ja durchaus diskutieren kann) mit einem
Spesensystem, welches derzeit in Großbritannien die Regierung ob seines
Missbrauchspotentials erschüttert. Widersprüchlich ist seine Haltung auch
dahingehend, wenn einerseits (berechtigterweise) heftig gegen Lobbyismus von
Wirtschaft und Verbänden gewettert wird, andererseits die angelsächsischen
Finanzierungsmodelle, die hierauf im wesentlichen basieren, goutiert werden.
Eine seriöse Behandlung dieser Thematik sieht anders aus.
Jeden gefundenen Fehler hysterisiert von Arnim sofort. Vokabeln wie
Ämterpatronage oder Kartell-Parteien oder legalisierte
Vetternwirtschaft sind an der Tagesordnung. Korruption von Abgeordneten sei
straflos, wird ernsthaft behauptet. Vehement wird die EU angegriffen, die mit
der neuen Wahlperiode die Vergütungen der EU-Parlamentarier vereinheitlicht hat
(7.500 Euro/Monat). Man erfährt, dass ein bulgarischer Abgeordneter nun rd. 605%
mehr verdient als vorher. Von Arnim tritt für eine kaufkraftgemässe Vergütung
ein, d. h. der Bulgare sei mit seinen bisherigen 1.036 Euro angemessen bezahlt.
Peinlichkeiten, Auslassungen, Manipulationen
Desweiteren werden Rechnungen aufgeführt, in denen ein luxemburgischer
Abgeordneter etwa 75.000 Einwohner repräsentiert, ein deutscher jedoch
830.000. In überbordender Polemik heisst es, dass die Stimme eines Luxemburgers
elfmal mehr Wert sei als die Stimme eines Deutschen. Deutschland sei im
EU-Parlament unterrepräsentiert. Auch hier ist von Arnims Widersprüchlichkeit
überdeutlich: Einerseits beklagt er eine zu aufgeblähte EU-Administration,
andererseits würde eine einwohnergemässe Besetzung des EU-Parlaments genau dazu
führen. Desweiteren vergisst er, dass die prozentual etwas grosszügigere
Berücksichtigung gerade der kleinen Länder politisch gewollt ist. Die
tatsächlichen demokratischen Defizite in der EU-Administration spielen leider
nur eine untergeordnete Rolle.
Einiges ist geradezu peinlich. Etwa wenn er schreibt, dass das Europäische
Parlament kein einheitliches europäisches Volk vertritt. Als Beleg führt
er
Artikel 189 EG-Gesetz an, in dem es heißt: "Das Europäische Parlament besteht
aus Vertretern der Völker der in der Gemeinschaft zusammengeschlossenen
Staaten…" Von Arnims Schluß: Deutsche
EU-Abgeordnete vertreten also das deutsche Volk, französische Abgeordnete das
französische, und polnische EU-Abgeordnete vertreten das polnische Volk. Das
bedeutet aber, dass die Abgeordneten sich…nach dem Referenzrahmen ihres
jeweiligen Herkunftslandes richten sollten und nicht nach einheitlichen
gesamteuropäischen Maßstäben, die es ebenso wenig gibt wie ein einheitliches
europäisches Volk. Abgesehen davon, dass im Gesetz gar keine Rede von einem
europäische[n] Volk ist: Gravierender ist die gewollte Fehldeutung des
Gesetzestextes, dass das Parlament aus Vertretern der Völker bestehe und die
Schlußfolgerung hieraus, dass diese Vertreter dann die Interessen der Nation zu
vertreten hätten. Dabei ist exakt das Gegenteil intendiert, was sich ja u. a. in
der von ihm ebenfalls heftig kritisierten Fraktionsbildung innerhalb des
Europäischen Parlaments zeigt (wenn auch in der Praxis die nationalen Egoismen
auch im Europaparlament immer wieder aufscheinen).
Zwanghaft seine Versuche, Richard von Weizsäcker, einen Kritiker des Parteien-
und Parteienfinanzierungssystems der Bundesrepublik, als Kronzeugen für seine
Thesen zu instrumentalisieren. Weizsäcker habe, so suggeriert von Arnim, davon
gesprochen, dass die Parteien den Staat als Beute betrachten würden.
Tatsächlich stammt diese Formulierung aus einem Interview in der "Zeit", in dem
von Weizsäcker diese Formulierung jedoch für das Vorgehen der Parteien
(präziser: der SPD) im
Berliner Finanzskandal Anfang der 80er Jahre
verstanden wissen wollte ("In Berlin haben wir stärker als anderwärts in den
letzten Jahren eine Parteienkoalition und vor allem eine führende
Regierungspartei erlebt, die sich den Staat zur Beute gemacht hat. Die
Ämterpatronage hat nirgends den hiesigen Umfang angenommen." Von Weizsäckers
Einschätzung war damals allerdings nicht ganz uneigennützig – er wurde 1981 bei
Neuwahlen zum Regierenden Bürgermeister von Berlin gewählt.) Und
von Weizsäckers Vorwurf der "Machtversessenheit" aus dem Jahr 1992
ist zwar pro forma an alle Parteien gerichtet (Stichwort: Überparteilichkeit des
Bundespräsidenten) – hatte jedoch in Wirklichkeit das "Prinzip Kohl" im Auge
(obwohl von Weizsäcker
dies heute relativiert). Von Arnim verschweigt einfach
den Kontext, in dem beide Bemerkungen stehen und vereinnahmt den ehemaligen
Bundespräsidenten auf diese plumpe Weise.
Mit anderen Sachverhalten nimmt er es auch nicht so genau. Ein kleiner Fehler
nur, wenn in der Betrachtung der Grundmandatsklausel auf Seite 58 der PDS nach
der Wahl 2002 nur ein Mandat zugeschrieben wird, auf Seite 65 dann die korrekte
Zahl (zwei) erscheint. Größer schon der Irrtum, Regierungswechsel im Bund
seien in der Vergangenheit meist nicht durch Wahlen, sondern durch Bildung
neuer Koalitionen erfolgt. Das stimmt für 1966 und 1982, aber nicht für
1969, 1998 und 2005. Allerdings ist von Arnim bei 1969 anderer Meinung: er führt
zwar aus, dass mit der Wahl Gustav Heinemanns zum Bundespräsidenten im Mai 1969
die FDP signalhaft zur SPD umgeschwenkt wäre und daraufhin die SPD von der fast
schon sicheren Einigung mit CDU/CSU das Mehrheitswahlrecht einzuführen,
abgerückt sei um eine mögliche Koalition mit der FDP nicht zu gefährden (diesen
Sachverhalt erwähnt er mindestens vier Mal) – dann jedoch setzt er das Märchen
von der Ignoranz des Wählerwillens in die Welt, weil die SPD sich als
zweitstärkste Partei mit der FDP gegen den ehemaligen Koalitionspartner
zusammengetan habe - und dies obwohl durchaus Minderheitenregierungen akzeptiert
würden.
Wesentlich elementarer als diese Kleinigkeiten ist es da, wenn akribisch die
Vergütungen der Landtagsabgeordneten der Länder, in denen 2009 gewählt wird
aufgeführt werden und exemplarisch für alle anderen Bundesländer erscheinen,
aber ein Gegenbeispiel vorenthalten wird. Denn immerhin gibt es mit der
seit 2005 in Nordrhein-Westfalen gültigen Vergütungsverordnung der
Landtagsabgeordneten auch ein positives Modell. Dort
wurden die Diäten zwar drastisch erhöht. Aber im Gegenzug fielen alle
steuerfreien Pauschalen weg und die Abgeordneten müssen selbst für ihre
Altersversorgung und ihre Krankenversicherung sorgen. Das Modell fand sogar die
Zustimmung des Bundes der Steuerzahler. Hiervon findet sich kein Wort in diesem
Buch.
Schäumende Empörungsrhetorik
Man erschrickt, dass von Arnim offenbar auf verfassungstheoretischem Gebiet
Wissenslücken zu besitzen scheint – oder eine gespielte Naivität zur Schau
stellt. Abgesehen von der ökonomischen Komponente (die Doppelalimentierung
ist in der Tat ein Ärgernis) suggeriert der Autor, dass ein Minister, der
zugleich auch Abgeordneter im Parlament ist, das Prinzip der Gewaltenteilung
verletzt. Die Kontrollfunktion des Parlaments sei ad absurdum geführt, wenn ein
Minister über seinen "eigenen" Gesetzentwurf abstimmen würde. Vordergründig hat
von Arnim hier recht. Er erwähnt jedoch nicht, dass diese Gewaltentrennung,
die er hier verfechtet, mit dem Prinzip der Gewaltenteilung gar nicht gemeint
ist. Ein Anfängerfehler – oder vorsätzliche Täuschung des Lesers?
Moderne Staatsrechtler sprechen längst von einer
Gewaltenverschränkung und wollen die Legislative eher in der Funktion der
(parlamentarischen) Opposition verorten, da der
Parlamentarier der Regierungsfraktion(en) in der Regel mindestens befangen ist
(über die problematische Gepflogenheit des "Fraktionszwangs" finden sich in dem
Buch nur wenige, erstaunlicherweise eher beschwichtigende Bemerkungen).
Natürlich könnte in der Bundesrepublik die Trennung von Ministeramt und Mandat
festgeschrieben werden (was sicherlich ein Vorteil wäre), dennoch ist es völlig
unangemessen, diese Frage derart zu skandalisieren.
Das Buch ist durchsetzt von logischen Fehlschlüssen des Autors; meist
verunglückte Versuche, polemisch-scharf zu sein. So mag man ja den Chefvolkswirt
der Deutschen Bank für eine fragwürdige Figur halten, aber warum seine Prognose
von Ende Februar 2009, die Wirtschaft breche um 5% im laufenden Jahr ein mit der
Bemerkung kommentiert wird, dass Walter dabei ausblendete, dass es die Banken
selbst waren, die Derartiges verursacht haben und weiter verursachen, bleibt
ein Rätsel. Walters Wirtschaftsprognose ist eine Erwartung an die Zukunft – die
Ursachenforschung ist natürlich (erst einmal) ein anderes Feld.
Was bei Walter noch wie eine Episode erscheint, wird in der Argumentation um den
Föderalismus heikel. Ein Grundproblem des deutschen Föderalismus sieht
von Arnim im unangemesse[n] Zuschnitt der Länder, der auf der Willkür der
früheren westlichen Besatzungsmächte beruht. Hieraus ergebe sich als
fatale Folge des Ausbleibens einer durchgreifende[n] Gebietsreform
der sogenannte Finanzausgleich, der wirtschaftlich stärkere Länder
zu Ausgleichzahlungen an schwächere verpflichte. Auch diese Konklusion bleibt
geheimnisvoll: Meint von Arnim, dass Bundesländer neu konzipiert gehören (die
Reduzierung auf neun oder gar sechs ist immer wieder im Gespräch)? Wenn ja, wie?
Sollen sich wirtschaftlich schwächere Länder zusammenschließen oder soll es ein
"Patenschaftsmodell" geben? Was, wenn sich die Wirtschaftsleistung in den
einzelnen Ländern ändert? Oder, ein bisschen weiter gefasst: Wie sieht seine
Vorstellung eines besseren Föderalismus aus? Will er überhaupt einen? Oder will
er den Föderalismus abschaffen? Wenn ja, was kommt stattdessen?
Detaillierte Vorschläge zur besseren Parteienfinanzierung bleibt er ebenso
schuldig wie eine Ausdifferenzierung des von ihm favorisierten
Mehrheitswahlrechts. Sein emphatisch vorgetragenes Plädoyer für mehr
Bürgerbeteiligung erschöpft sich in symbolischen Kandidatenwahlen, die ansonsten
konturlos bleiben. Warum wird der Leser mit wohlfeilen Phrasen abgespeist, statt
ihm ausgearbeitete Modelle und Entwürfe vorzulegen?
Schäumende Empörungsrhetorik versperrt mehr als nur gelegentlich den Blick aufs
Wesentliche. Als ein dröhnendes Sprachrohr wird Oskar Lafontaine
apostrophiert – man ist geneigt, dieses Attribut als gelungene Charakterisierung
auf den Autor selber anzuwenden. Er bereitet einen Eintopf zu, dessen zweifellos
vorhandenen guten Zutaten in der Masse der verdorbenen Beigaben nahezu
verschwinden. Die Lektüre dieser zähen, redundanten und teilweise
gehirnwäscherischen 370-Seiten-Schrift ist für den auch nur rudimentär politisch
vorgebildeten Leser reine Zeitverschwendung.
Hans Herbert von Arnims Verdienste in der Vergangenheit sind unbestreitbar, aber
mit solchen nichtssagenden Pamphleten entwickelt er sich leider zum Dieter
Bohlen der Parteienforscher. Das schmerzt doppelt. Denn es geht ja um mehr als
Herrn von Arnim. Gregor Keuschnig
Die kursiv
gedruckten Passagen sind Zitate aus dem besprochenen Buch.
Den Beitrag können
Sie hier diskutieren:
Begleitschreiben
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Hans Herbert
von Arnim
Volksparteien ohne Volk
Das Versagen der Politik
C. Bertelsmann
Gebundenes Buch mit Schutzumschlag, 384 Seiten, 13,5 x 21,5 cm
ISBN: 978-3-570-10011-0
€ 19,95
Leseprobe
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