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Glanz & Elend Magazin für Literatur und Zeitkritik |
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de BalzacBerserker und Verschwender Balzacs Vorrede zur Menschlichen Komödie Die Neuausgabe seiner »schönsten Romane und Erzählungen«, über eine ungewöhnliche Erregung seines Verlegers Daniel Keel und die grandiose Balzac-Biographie von Johannes Willms. Leben und Werk Essays und Zeugnisse mit einem Repertorium der wichtigsten Romanfiguren. Hugo von Hofmannsthal über Balzac »... die größte, substantiellste schöpferische Phantasie, die seit Shakespeare da war.« Literatur in Bild & Ton Literaturhistorische Videodokumente von Henry Miller, Jack Kerouac, Charles Bukowski, Dorothy Parker, Ray Bradbury & Alan Rickman liest Shakespeares Sonett 130 Thomas Bernhard Eine
kleine MaterialsammlungMan schaut und hört wie gebannt, und weiß doch nie, ob er einen gerade auf den Arm nimmt, oder es ernst meint mit seinen grandiosen Monologen über Gott und Welt. Ja, der Bernhard hatte schon einen Humor, gelt? Hörprobe ![]() Die Fluchtbewegungen des Bob Dylan »Oh my name it is nothin'/ My age it means less/ The country I come from/ Is called the Midwest.« Ulrich Breth über die Metamorphosen des großen Rätselhaften mit 7 Songs aus der Tube Glanz&Elend - Die Zeitschrift Zum 5-jährigen Bestehen ist ein großformatiger Broschurband in limitierter Auflage von 1.000 Exemplaren mit 176 Seiten, die es in sich haben: Die menschliche Komödie als work in progress »Diese mühselige Arbeit an den Zügen des
Menschlichen«Zu diesem Thema haben wir Texte von Honoré de Balzac, Hannah Arendt, Fernando Pessoa, Nicolás Gómez Dávila, Stephane Mallarmé, Gert Neumann, Wassili Grossman, Dieter Leisegang, Peter Brook, Uve Schmidt, Erich Mühsam u.a., gesammelt und mit den besten Essays und Artikeln unserer Internet-Ausgabe ergänzt. Inhalt als PDF-Datei Dazu erscheint als Erstveröffentlichung das interaktive Schauspiel »Dein Wille geschehe« von Christian Suhr & Herbert Debes Leseprobe Anzeige Edition
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PreisträgerDie Bandbreite der an die 50 eingegangenen Beiträge reicht von der flüchtigen Skizze bis zur Magisterarbeit. Die prämierten Beiträge Nachruf ![]() Zum Tod des ehemaligen Schachweltmeisters Bobby Fischer »Ich glaube nicht an Psychologie, ich glaube an gute Züge.« Wir empfehlen: ![]() ![]() Andere Seiten Quality Report Magazin für Produktkultur Elfriede Jelinek Elfriede Jelinek Joe Bauers Flaneursalon Gregor Keuschnig Begleitschreiben Armin Abmeiers Tolle Hefte Curt Linzers Zeitgenössische Malerei Goedart Palms Virtuelle Texbaustelle Reiner Stachs Franz Kafka counterpunch »We've got all the right enemies.« |
Zum
»Proprium des Strafrechts« bei Winfried Hassemer Der Teufel macht es uns nicht leicht. Ohne ihn lebten wir in einer für uns schlecht vorstellbaren Welt, die spannungslos und unversucht wäre - kurzum im Paradies. Nach der teuflischen Anstiftung einer eher unerfahrenen Person endete gerade dort das Glück in einer beispiellosen Strafaktion. Der Weltprozess menschlicher Verantwortung beginnt also mit der Strafe. Das Böse, das uns umgibt und spöttisch angrinst, scheint heute indes von schwererem Kaliber zu sein als zurzeit der Begegnung Evas mit der Schlange. Oder sollte der Teufel damals wie heute nur eine undelikate, vorschnelle Erklärung sein, um sich den Reim auf böse Verhältnisse zu machen, die sich so schlecht bis gar nicht reimen lassen? Gerade medienberauschte Gesellschaften lassen sich den Horror des wahren oder so genannten Bösen frei Haus liefern: Massaker bis hin zum Genozid, Amoklauf in der Provinz. Kinder töten ihre Eltern, Eltern ihre Kinder. Verwahrlosung wird hier zum Totschlag, dort werden Kinder unterhalb der hiesigen Strafmündigkeitsgrenze zu „Killern“. Oder ist das zwar schlimm, aber längst nicht mit den flächendeckenden Metastasen kollektiver Kriminalität zu vergleichen? Oder ist Kriminalität nur ein unwirkliches Abstraktum, ein Erklärungsnotstand und kein Erklärungsmodell? Glaubt man ernsthaft, einen Dieb, einen Subventionsbetrüger und einen Pädophilen im Etikett „Straftäter“ so verallgemeinern zu können, dass ähnliche Reaktionsweisen des Staates legitim erscheinen?
Mutationen des Strafrechts
Die Überlastung des
Strafrechts
Wie also verfahren wir?
Was ein anderer deutscher Strafrechtslehrer „Prävention innerhalb der
Schuldvergeltung“ nannte, ist immer noch das Problem, als dessen Lösung es sich
ausgibt. Was heißt Schuld? Was heißt Prävention? Und was soll die Schuld als
individuelles Prinzip mit gesellschaftlichen Funktionen zu tun haben? „Wenn man
sich an diese Alternativen zur Rechtfertigung und Kritik des Strafrechts
erinnert, an die Wahl zwischen Klassik und Moderne, zwischen Repression und
Prävention und dabei ihre Konsequenzen für die heutige Wirklichkeit des
Strafrechts einbezieht, dann zögert man doch beim Lob der Prävention und fragt
sich, ob die Option für diese Moderne im Strafrecht wirklich so klug und heilsam
war, wie ich das gerade gerühmt habe“, hat Hassemer an anderer Stelle gesagt.
Aporien des Strafrechts Winfried Hassemer will wenigstens teilweise wieder zurück auf überlieferte Prinzipien, die die Auswüchse der Prävention zurücknehmen. Ein Beispiel sind abstrakte Gefährdungsdelikte, mit denen sich die Verurteilungswahrscheinlichkeit erhöht, weil die gesetzlichen Tatbestandsmerkmale - wie etwa beim Subventionsbetrug - reduziert werden. Unrecht, Schuld, Verantwortung marginalisieren sich der guten Sache wegen, die den Täter zu verschlingen droht. Doch lassen sich alte Grenzziehungen der Strafe neu verlegen oder wird das zum dogmatischen Etikettenschwindel bzw. Begründungsregress? Wie sich früher der Kapitalismus den Vorwurf zuzog, der Basisideologie des gerechten Tauschs zu frönen, so fragt sich hier und heute, wie die „Schuld“ oder die „Verantwortung“ denn zu parametrisieren sind, wie sie als Elemente der Gerechtigkeit überhaupt eingesetzt werden können. Das Problem hat noch keine Strafrechtstheorie zur dauerhaften Überzeugung aller „billig und gerecht Denkenden“ lösen können. Hier stoßen wir auf die älteste Aporie des modernen Strafrechts. Jede Tat ist individuell, hat ihre eigene Form und vor allem ihren eigenen Täter, doch die Art der Strafe ist homogen: Freiheitsentzug oder Geldstrafe. Der Freiheitsentzug soll den Täter auf eine straffreie Zukunft vorbereiten und entfaltet sich als komplex-widersinnige Langeweile: Denn einerseits verliert man Lebenszeit, der Staat zerstört den sozialen Kontext des Straftäters und opfert damit seine wichtigsten Lebensbezüge und andererseits wird man eben darauf wieder vorbereitet. Hassemer spricht davon, dass „repressive Überlegungen“ zu einer „Strafmenge“ führen, die sich für den Täter „als eine leere Zeit auswirkt“. „Leere Zeit“ bleibt aber das Stichwort, das nicht nur den Täter, sondern auch den Betrachter der Strafjustiz respektive des Strafvollzugs in ihren gegenläufigen Tendenzen unbefriedigt lässt. Gerade die „leere Zeit“ ist im modernen Strafvollzug immer stärker zurückgedrängt worden, was eben nicht nur Resozialisierung heißt, sondern Achtung der Menschenwürde des Täters während des Strafvollzugs. Widerspricht die Verstoßung des Täters in die leere Zeit nicht diesem hohen Anspruch und zugleich der Idee der Prävention? Vergelten wir die Tat mit einem Übel, wird der Täter vielleicht in seinem Tun bestätigt und das Strafkonzept kollabiert in seiner ganzen Vergeblichkeit. Man erzieht Kinder nicht zur Gewaltlosigkeit, indem man sie schlägt. So abwegig ist dieser Vergleich nicht, wenn die eigengesetzliche Gesellschaft des unheimlichen Planeten „JVA“ auf das diffuse Verhältnis von (Re)sozialisierungsleistungen und sozialer Demontage des Täters hin untersucht würde.
Winfried Hassemer geht es in dem, was man freundlicher – aber immer noch
ambivalent - als die soziale Dekonstruktion des Täters nennen könnte, um die
„limitierende Funktion des Schuldprinzips“ bzw. das „strafrechtliche
Verfassungsrecht“, das die diversen Strafzwecke in ein maßvolles Verhältnis
setzt. Erleben wir hier die verfassungsrechtliche Quadratur des verhängnisvollen
Kreises von Schuld und Strafe? Hassemer stützt sich auf das Prinzip der
„positiven Generalprävention“, die darauf setzt, dass Menschen Normen anerkennen
und ihnen zur Geltung verhelfen wollen. Auch wenn wir mit vielen guten Gründen
dem Strafrecht diese gesellschaftliche Aufgabe zusprechen, kann sie gerade heute
nur mit Mühen konsistent formuliert werden, weil Gesellschaften heterogener
werden und der Begriff einer verfassungsrechtlichen Werteordnung eine
Einheitlichkeit suggeriert, die jedenfalls im Begriffspaar von Schuld und Strafe
nur schwer einlösbar ist. Soweit im Rahmen der positiven Generalprävention die
Schuld zur Begrenzung der Strafe eingesetzt werden soll, forciert das die Frage,
was denn heute noch „Schuld“ genannt werden soll. Auch nach der Lektüre
Hassemers bleibt unklar, warum wir überhaupt ein Strafrecht benötigen, das noch
um den Begriff „Schuld“ kreist – wenn dieser Begriff doch eine der schlimmsten
Hypotheken der Strafjustiz markiert und in seiner Diffusität besonders
missbrauchsgeeignet erscheint. Hassemer eskamotiert die Schuld nicht aus seinem
Diskurs, obwohl ihm die Brüchigkeit der Theorie des freien Willens so geläufig
ist, dass er die Altdifferenz „Determinismus/Indeterminismus“ längst
verabschiedet hat. Schuld als negatives Strafbegrenzungsinstitut funktioniert
nur, wenn zuvor positiv geklärt ist, was denn „Schuld“ ist. Soweit Hassemer mit
dem Verhältnismäßigkeitsprinzip für eine präzise Reaktion auf die Tat und
Persönlichkeit des Täters plädiert, geraten wir in diese Spannung zwischen den
Schuldabstraktionen wie –fiktionen des Strafrechts und einer plausiblen
Strafzumessung. Wenn das Strafrecht sein „proprium“ betont, muss es dieses
„proprium“ auch aus sich heraus begründen können, sonst wäre es keines. Das
Verhältnismäßigkeitsprinzip nimmt ihm diese Aufgabe nicht ab, denn die
Formalisierung und Restriktion der Strafzumessung antwortet nicht auf die Frage
nach der Schuld und dem Sinn der Strafe. Die Wichtung von krimineller Energie
hängt je vom zugrunde liegenden Menschenbild ab, was in einer Verfassung nicht
hinreichend konkretisiert werden kann, um daraus griffige Schuldparameter
abzuleiten. Täter werden durch das Strafrecht erzeugt. Es sind Gesellschaften
denkbar, die völlig andere Kategorien der Strafbarkeit entwickeln oder sie gegen
soziale Strategien austauschen, die ihre Zwecke einsinniger angeben können, ohne
die Komplexität dieser sozialen Erscheinung, die wir Verbrechen nennen,
einzuschmelzen. Die Irrationalität von Schuldkonzepten wiegt zu schwer, um sie
wieder in einer dogmatisch aufgeweichten Form zur Hintertür hereinzulassen. Auch
nach der lohnenswerten Lektüre von Winfried Hassemers Text lösen sich diese -
nicht erst heute zum ersten Mal beobachteten - Aporien der Begründung des
Strafrechts längst nicht auf, was uns deutlich macht, dass die Zivilisation hier
noch einige Aufgaben zu erledigen hat. Goedart Palm |
Winfried
Hassemer |
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