5 Jahre
Glanz
@Elend
Magazin für Literatur und Zeitkritik
© by Herbert Debes & Kurt Otterbacher

In eigener Sache
 

 

Home    

 Preisrätsel     Verlage A-Z     Medien & Literatur     Museen & Kunst     Mediadaten   Impressum

Ressorts

   

Belletristik Romane, Erzählungen, Novellen
Blutige Ernte Krimis, Thriller & Agenten
SF & Fantasy Elfen, Orcs & fremde Welten
Sprechblasen Comics mit Niveau
Quellen Biographien, Briefe & Tagebücher
Geschichte Epochen, Menschen, Phänomene
Politik Theorie, Praxis & Debatten
Ideen Philosophie & Religion
Kunst
Ausstellungen, Bild- & Fotobände
Tonträger Hörbücher & O-Töne
Videos
Literatur in Bild & Ton
Literatur Live Veranstaltungskalender
Zeitkritik
Kommentare, Glossen & Essays
Autoren Porträts, Jahrestage & Nachrufe
Verlage Nachrichten, Geschichten & Klatsch
Film
Neu im Kino

Klassiker-Archiv
Übersicht
Shakespeare Heute
Shakespeare Stücke
Goethes Werther, Goethes Faust I,
Eckermann, Schiller, Schopenhauer,
Kant, von Knigge, Büchner, Mallarmé,
Marx, Nietzsche, Kafka, Schnitzler,
Kraus, Mühsam, Simmel, Tucholsky


Die aktuellen Beiträge werden am Monatsende in den jeweiligen Ressorts archiviert, und bleiben dort abrufbar.

Wir empfehlen:





Andere Seiten
Joe Bauers Flaneursalon
Gregor Keuschnig Begleitschreiben
Armin Abmeiers
Tolle Hefte
Curt Linzers
Zeitgenössische Malerei
Goedart Palms Virtuelle Texbaustelle
Reiner Stachs Franz Kafka
counterpunch
»We've got all the right enemies.«

Riesensexmaschine
Nicht, was Sie denken?!

texxxt.de Community für erotische Geschichten
Wen's interessiert Rainald Goetz-Blog

 

Die Abmahnung als Kunstform des Zeitgeists

Eine Glosse von Herbert Debes

Ich weiß nicht, ob es jemanden interessiert, aber aus hygienischen Gründen und des »gesunden Menschenverstandes« wegen, wo er auch gerade im Exil sein mag, möchte ich es zumindest einmal gesagt haben.
Immer, wenn ich ein an mich gerichtetes Anwaltsschreiben in Händen halten darf, weiß ich sofort wieder, warum ich damals mein Jura-Studium geschmissen, und mich anderen Dingen zugewandt habe, zum Beispiel der Literatur und ihrer Vermittlung. So ging es mir auch letzten Montag, als mir mein Freund und Mitherausgeber die Kopie eines Fax-Schreibens schickte. Es war eine Abmahnung in Form einer strafbewährten Unterlassungsaufforderung, die uns mit einer Vertragsstrafe von 5.000 Euro droht.

Was haben wir getan?
Man wirft uns vor, gemäß § 13 UrhG in Verbindung mit § 63 UrhG gegen das Urheberrecht verstoßen zu haben, weil wir es unterlassen hätten, im Rahmen der Rezension eines Buches, den Übersetzer zu nennen Punkt
Dieses Nichttun sollten wir sofort unterbinden und darüber hinaus dem Übersetzer den durch die Nichtnennung seines Namens entstandenen Schaden, der noch nicht beziffert werden könne, zu ersetzen.

Dieses Magazin besteht inhaltlich zum großen Teil aus Buchbesprechungen, zu denen wir grundsätzlich jeweils in der rechten Spalte die bibliographischen Daten zum Buch angeben. Diese Informationen übernehmen wir zumeist von den Homepages der betreffenden Verlage. Bei Büchern, deren Original in einer anderen Sprache erschienen ist, nennen wir in aller Regel auch die Übersetzer. Es kommt aber auch vor, daß uns Autoren Texte schicken, denen diese Angaben bereits angehängt sind und von uns nur übernommen werden. Im die Abmahnung betreffenden Fall war das so. Lediglich der Name des Übersetzers fehlte in dem uns zugesandten Manuskript.

Um es einmal deutlich gesagt zu haben. Wir wissen die Leistungen, welche Übersetzer erbringen, zu schätzen. Wir kennen auch die Diskussion um die Modalitäten der Honorierung von Übersetzerleistungen und wir haben auch die Bemühungen des Verbandes nach der öffentlichen Anerkennung der Arbeit des Übersetzers zur Kenntnis genommen. Insofern liegt uns nichts ferner, als deren Leistung und Ruhm durch bewußte Nichtnennung schmälern zu wollen. Gleichwohl kommt es vor, daß wir es, wir in diesem Fall, aus den o. a. Gründen nicht tun.

Es ist mir allerdings in keinster Weise nachvollziehbar, warum der Übersetzer, nachdem er das Fehlen seines Namens bemerkt hatte, nicht in unserer Redaktion, die Nummer findet sich im Impressum, angerufen und uns darauf aufmerksam gemacht hat. Die Sache wäre nach einer freundlichen Entschuldigung unsererseits innerhalb von 5 Minuten erledigt gewesen und die Verhältnismäßigkeit der Mittel gewahrt.

Nachdem ich, aus einer Ihnen vielleicht nachvollziehbaren Besorgnis heraus, mit einem befreundeten Anwalt und dem Pressesprecher des Verlags, in dem das von uns besprochene Buch erschienen ist, telefoniert und erfahren hatte, das beide von einer o. a. rechtlich verbindlichen Nennpflicht im Rahmen von Rezensionen bislang nichts gehört hatten, näherte sich mein Blutdruck wieder nahezu seinem Normalstand, und ich begann in unseren zahlreichen Seiten nach möglicherweise vergessenen Übersetzern zu suchen. Selbstverständlich erst, nachdem ich den Namen des uns drohenden Herrn an Ort und Stelle gerückt hatte. Dabei fiel mir schon nach kurzer Zeit auf, daß bei mindestens vier Buchtiteln auf den Internetseiten von drei namhaften deutschen Verlagen keine Übersetzer der originalsprachigen Ausgabe genannt werden, was darauf schließen läßt, daß dies des Öfteren der Fall sein dürfte. In der Tat ein beträchtliches Ärgernis für die betroffenen Übersetzer. Doch wäre ein je Verlag diesbezüglich erfolgreich abgemahnt worden, hätte man das in der Branchenpresse wahrnehmen können, gäbe es gar ein diesbezüglich verbindliches Richterwort, hätte es uns der Anwalt des drohenden Übersetzers sicher vorgehalten.

Warum soviel Lärm um Nichts?
Ich weiß es nicht. Ist es durchaus nachvollziehbarer Zorn über eine mangelnde Würdigung der erbrachten Leistung? Was, wenn der uns drohende Übersetzer aus bestimmten Interessenszusammenhängen vorgeschickt worden ist, um ein vermeintlich dünnes Brett anzubohren, das über keine Rechtsabteilung mit entsprechenden Fachanwälten verfügt, um eine Präzedenz zu schaffen? Wir werden es erfahren. Auf jeden Fall werden wir dem Übersetzer anbieten, auf Glanz & Elend einen Beitrag über die Honorierung und Würdigung von Übersetzerleistungen zu schreiben. Das haben wir schon einmal gemacht. Vor fünf Jahren, als uns ein anderer Übersetzer glaubte abmahnen zu müssen. Auf seinen Beitrag warten wir bis heute ...

Niedergang einer Streitkultur
Streit ist ein schützenswertes Kulturgut. Sich mit Anderen um Meinungen und Ansichten zu streiten, macht Spaß, klärt bislang unklare Positionen, schärft die eigene Sicht auf die Dinge, bringt Erkenntnisgewinn, ja kann sogar Freundschaften stiften.
Die derzeit blühende Abmahnungsmanie bezeichnet dagegen den Niedergang einer Streitkultur, die in Deutschland ohnehin keine rühmliche Geschichte hat, und erreicht im Glauben, mit der formalen Androhung wirtschaftlicher Konsequenzen, abweichende inhaltliche und stilistische Positionen auf ihre vermeintlich realistische Sicht der Dinge verpflichten zu können, ihre bislang niederste Stufe. Jene zivilisatorische Membran, gemeinhin Kultur genannt, die uns von der Barbarei trennt, teilt das Schicksal der Ozonschicht.


Zur Zeit denken wir darüber nach, frei nach Paul Valéry, präventiv einen Warnhinweis einzublenden mit dem Wortlaut: »Vorsicht! Lesen gefährdet Ihre Dummheit!« Nur für den Fall, daß in Zukunft jemand auf die Idee kommt, wir würden unrechtmäßiger Weise Einfluß auf seinen Geisteszustand nehmen wollen. Herbert Debes

Wenn Sie diese Glosse kommentieren möchten, schicken Sie uns bitte ein E-Mail mit Namensangabe an: glanzundelend@gmx.de wir veröffentlichen Ihren Kommentar, sofern er nicht gegen bestehende rechtliche Bestimmungen verstößt.

 

 

Glanz@Elend
Magazin für Literatur und Zeitkritik

© by Herbert Debes & Kurt Otterbacher

Startseite
Belletristik   Blutige Ernte   SF & Fantasy   Quellen  Geschichte   Ideen
Politik   Kunst  
Tonträger   Videos   Literatur Live   Zeitkritik   Autoren   Verlage
Film
   Preisrätsel   Verlage A-Z   Medien & Literatur   Museen & Kunst  
Mediadaten   Impressum