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Die
Abmahnung als Kunstform des Zeitgeists
Eine Glosse von Herbert Debes
Ich weiß nicht, ob es jemanden interessiert, aber aus hygienischen
Gründen und des »gesunden Menschenverstandes« wegen, wo er auch gerade im Exil
sein mag, möchte ich es zumindest einmal gesagt haben.
Immer, wenn ich ein an mich gerichtetes Anwaltsschreiben in Händen halten darf,
weiß ich sofort wieder, warum ich damals mein Jura-Studium geschmissen, und mich
anderen Dingen zugewandt habe, zum Beispiel der Literatur und ihrer Vermittlung. So ging es mir auch
letzten Montag, als mir mein Freund und Mitherausgeber die Kopie eines
Fax-Schreibens schickte. Es war eine Abmahnung in Form einer strafbewährten
Unterlassungsaufforderung, die uns mit einer Vertragsstrafe von 5.000 Euro
droht.
Was haben wir getan?
Man wirft uns vor, gemäß § 13 UrhG in Verbindung mit § 63 UrhG gegen das
Urheberrecht verstoßen zu haben, weil wir es unterlassen hätten, im Rahmen der
Rezension eines Buches, den Übersetzer zu nennen Punkt
Dieses Nichttun sollten wir sofort unterbinden und darüber hinaus dem Übersetzer
den durch die Nichtnennung seines Namens entstandenen Schaden, der noch nicht
beziffert werden könne, zu ersetzen.
Dieses Magazin besteht inhaltlich zum großen Teil aus Buchbesprechungen, zu
denen wir grundsätzlich jeweils in der rechten Spalte die bibliographischen
Daten zum Buch angeben. Diese Informationen übernehmen wir zumeist von den
Homepages der betreffenden Verlage. Bei Büchern, deren Original in einer anderen
Sprache erschienen ist, nennen wir in aller Regel auch die Übersetzer. Es kommt
aber auch vor, daß uns Autoren Texte schicken, denen diese Angaben bereits
angehängt sind und von uns nur übernommen werden. Im die Abmahnung betreffenden
Fall war das so. Lediglich der Name des Übersetzers fehlte in dem uns
zugesandten Manuskript.
Um es einmal deutlich gesagt zu haben. Wir wissen die Leistungen, welche
Übersetzer erbringen, zu schätzen. Wir kennen auch die Diskussion um die
Modalitäten der Honorierung von Übersetzerleistungen und wir haben auch die
Bemühungen des Verbandes nach der öffentlichen Anerkennung der Arbeit des
Übersetzers zur Kenntnis genommen. Insofern liegt uns nichts ferner, als deren
Leistung und Ruhm durch bewußte Nichtnennung schmälern zu wollen. Gleichwohl
kommt es vor, daß wir es, wir in diesem Fall, aus den o. a. Gründen nicht tun.
Es ist mir allerdings in keinster Weise nachvollziehbar, warum der Übersetzer,
nachdem er das Fehlen seines Namens bemerkt hatte, nicht in unserer Redaktion,
die Nummer findet sich im Impressum, angerufen und uns darauf aufmerksam gemacht
hat. Die Sache wäre nach einer freundlichen Entschuldigung unsererseits
innerhalb von 5 Minuten erledigt gewesen und die Verhältnismäßigkeit der Mittel gewahrt.
Nachdem ich, aus einer Ihnen vielleicht nachvollziehbaren Besorgnis heraus, mit
einem befreundeten Anwalt und dem Pressesprecher des Verlags, in dem das von uns
besprochene Buch erschienen ist, telefoniert und erfahren hatte, das beide von
einer o. a. rechtlich verbindlichen Nennpflicht im Rahmen von Rezensionen bislang
nichts gehört hatten, näherte sich mein Blutdruck wieder nahezu seinem
Normalstand, und ich begann in unseren zahlreichen Seiten nach möglicherweise
vergessenen Übersetzern zu suchen. Selbstverständlich erst, nachdem ich den
Namen des uns drohenden Herrn an Ort und Stelle gerückt hatte. Dabei fiel mir
schon nach kurzer Zeit auf, daß bei mindestens vier Buchtiteln auf den
Internetseiten von drei namhaften deutschen Verlagen keine Übersetzer der
originalsprachigen Ausgabe genannt werden, was darauf schließen läßt, daß dies
des Öfteren der Fall sein dürfte. In der Tat ein beträchtliches Ärgernis für die betroffenen
Übersetzer. Doch wäre ein je Verlag diesbezüglich erfolgreich abgemahnt worden,
hätte man das in der Branchenpresse wahrnehmen können, gäbe es gar ein
diesbezüglich verbindliches Richterwort, hätte es uns der Anwalt des drohenden
Übersetzers sicher vorgehalten.
Warum soviel Lärm um Nichts?
Ich weiß es nicht. Ist es durchaus nachvollziehbarer Zorn über eine mangelnde
Würdigung der erbrachten Leistung? Was, wenn der uns drohende Übersetzer aus
bestimmten Interessenszusammenhängen vorgeschickt worden ist, um ein vermeintlich dünnes Brett anzubohren, das
über keine Rechtsabteilung mit entsprechenden Fachanwälten verfügt, um eine
Präzedenz zu schaffen? Wir werden es erfahren. Auf jeden Fall werden wir dem
Übersetzer anbieten, auf Glanz & Elend einen Beitrag über die Honorierung und
Würdigung von Übersetzerleistungen zu schreiben. Das haben wir schon einmal
gemacht. Vor fünf Jahren, als uns ein anderer Übersetzer glaubte abmahnen zu
müssen. Auf seinen Beitrag warten wir bis heute ...
Niedergang einer Streitkultur
Streit ist ein schützenswertes Kulturgut. Sich mit Anderen um Meinungen und
Ansichten zu streiten, macht Spaß, klärt bislang unklare Positionen, schärft die
eigene Sicht auf die Dinge, bringt Erkenntnisgewinn, ja kann sogar
Freundschaften stiften.
Die derzeit blühende Abmahnungsmanie bezeichnet dagegen den Niedergang einer
Streitkultur, die in Deutschland ohnehin keine rühmliche Geschichte hat, und
erreicht im Glauben, mit der formalen Androhung wirtschaftlicher Konsequenzen,
abweichende inhaltliche und stilistische Positionen auf ihre vermeintlich
realistische Sicht der Dinge verpflichten zu können, ihre bislang niederste
Stufe. Jene zivilisatorische Membran, gemeinhin Kultur genannt, die uns von der
Barbarei trennt, teilt das Schicksal der Ozonschicht.
Zur Zeit denken wir darüber nach, frei nach Paul Valéry, präventiv einen
Warnhinweis einzublenden mit dem Wortlaut: »Vorsicht! Lesen gefährdet Ihre
Dummheit!« Nur für den Fall, daß in Zukunft jemand auf die Idee kommt, wir
würden unrechtmäßiger Weise Einfluß auf seinen Geisteszustand nehmen wollen.
Herbert Debes
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